Sicher, verständlich, menschlich
Sie wollen ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben? Als Notar mit langjähriger Erfahrung im Grundbuch- und Immobilienrecht unterstütze ich Sie kompetent, zuverlässig und transparent bei allen Anliegen rund um Immobilien, Grundstückskäufe, -verkäufe und -belastungen.
Von der Prüfung des Kaufvertrags über die Beurkundung bis hin zur Eintragung ins Grundbuch begleite ich Privatpersonen und Unternehmen durch alle juristischen Schritte rund um Grundstücke. Ich helfe gerne bei der Verwirklichung Ihres Wohntraums.
Begleitung vom Entschluss bis
zum abschliessenden Vollzug
Kaufentwicklung erfolgt
unbürokratisch und Risikominimiert
unparteiische Wahrung der Interessen sämtlicher Beteiligter
Die meisten Menschen erwerben in ihrem Leben nur ein oder zwei Mal eine Immobilie. Üblicherweise handelt es sich um die größten Ausgabe Ihres Lebens. Umso wichtiger ist es für Sie, dass Sie in jedem Stadium der Kaufabwicklung abgesichert und orientiert sind.
Dafür erhalten Sie bei mir eine schnelle und sichere Abwicklung sowie meine engagierte Betreuung in jedem Stadium Ihres Projekts.
Sie sind nicht alleine
Grundstücksgeschäfte sind formgebundene Geschäfte. Die notarielle Beurkundung ist unbedingt erforderlich. Der Notar dient hier als Mittler und Wahrer der Interessen von Verkäufer und Käufer.
Der Notar besorgt sich zunächst einen Grundbuchauszug und stimmt mit Ihnen die wesentlichen Punkte des Vertrages ab. Danach erarbeitet er eine vertragliche Regelung zwischen Verkäufer und Käufer und überwacht dessen Vollzug.
In jedem Stadium der Vertragsabwicklung stellt der Notar sicher, dass der Verkäufer nicht sein Eigentum verliert, ehe er den Kaufpreis nicht erhalten hat. Ebenso wenig muss der Käufer Zahlung leisten, sofern nicht sichergestellt ist, dass er auch Eigentümer wird.
Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des veräußerten Grundbesitzes und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.
Zwischen den Generationen werden Grundstücke häufig unentgeltlich über-tragen. Die Elterngeneration behält sich ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht vor, so dass sie die Immobilie weiter nutzen kann. Die Kinder werden bereits zu Lebzeiten der Eltern Eigentümer.
Ihr Weg in Kürze
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Geben Sie die relevanten Informationen in den Feldern ein. Nutzen Sie gegebenenfalls Upload-Funktionen, um Dokumente hochzuladen.
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Mein Team prüft Ihre Angaben zügig. Wir kontaktieren Sie bei möglichen Fragen oder falls Unterlagen fehlen.
Nach Prüfung erhalten Sie Ihren Vertragsentwurf mit den nächsten Schritten, Terminen und ggf. Kostenauskünften.
Die Beurkundung führe ich einfach und flexibel in der Kanzlei oder (in Ausnahme-fällen) bei Ihnen vor Ort durch.