Sicher, verständlich, menschlich
Das Erbrecht berührt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch familiäre Beziehungen, Zukunftsplanung und letztlich die Sicherheit der Hinterbliebenen. Als Notar unterstütze ich Sie dabei, Antworten auf zentrale Fragen zu finden: Wie lässt sich der Nachlass sinnvoll regeln, wer tritt als Erbe an, und wie lassen sich Streitigkeiten vermeiden oder lösen? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche individuellen Wünsche können vertraglich festgeschrieben werden, und wie lassen sich steuerliche Auswirkungen minimieren?
Mein Ansatz als Notar ist klar, verständlich und lösungsorientiert. Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Nachfolgelösung, die Ihren Zielen entspricht um stabile Verhältnisse zu schaffen – von der Beurkundung bis zur Vollstreckung Ihres Testaments. Dabei lege ich besonderen Wert auf Transparenz, Rechtsklarheit und Vertraulichkeit.
Rechtssichere Formulierung Ihrer Nachlassregelung zu Meidung von Streit & Steuern
Spürbare Kostenersparnis, da in der Regel kein Erbschein erforderlich
Amtliche Verwahrung und automatische Testaments-eröffnung von Amtswegen
Die meisten Menschen möchten nach ihrem Tod ihre Lieben abgesichert wissen und streben eine gerechte Verteilung ihrer Hinterlassenschaft an. Manchmal muss das Vermögen auch vor dem Zugriff eines Sozialhilfeträgers, Leistungsträgers oder Gläubigers geschützt werden.
Möglicherweise sind Ihre Erben minderjährig oder es droht der Zugriff eines geschiedenen Ehegatten. Für all das sieht das Erbrecht maßgeschneiderte Lösungen vor, die wir mit Ihnen zusammen erarbeiten können. Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich hierfür besonders spezialisiert.
Sie sind nicht alleine
In den meisten Erbfällen ist zum Zugriff auf den Nachlass ein Erbschein erforderlich, nicht jedoch, wenn ein notarielles Testament vorhanden ist. Da die Kosten ohnehin entstehen, ist es ungleich sinnvoller unter qualifizierter juristischer Beratung eine letztwillige Verfügung zu errichten. Allen anderen helfe ich gerne mit einem Erbscheinsantrag.
Ein Testament sollte errichtet werden, wenn einseitig der letzte Wille geregelt wird, entweder als Einzeltestament oder unter Ehegatten und Lebenspartnern als gemeinschaftliches Testament. Der Erbvertrag empfiehlt sich, wenn ein Austauschgeschäft zwischen Erblasser und Erben vorgenommen wird.
Wenn die überlebenden Angehörigen nicht mit Pflichtteilsforderungen von an deren Angehörigen belastet werden sollen, ist es möglich einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren und bereits Zahlung zu leisten.
Auch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten, einmal um den Nachlass angemessen zu verteilen oder aus steuerlichen Gesichtspunkten kann Sinn ergeben. Sie sollten jedoch Ihr eigenes Versorgungsinteresse stets im Blick behalten.
Auch wenn kein Streit besteht, sind Nachlässe häufig auseinander zu setzen. Wenn Grundstücke im Nachlass sind, muss man hierfür zwingend zum Notar. Ich helfe Ihnen dabei, einen angemessenen Interessenausgleich untereinander zu finden, so dass Streitigkeiten und Ungerechtigkeiten vermieden werden.
Ihr Weg in Kürze
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Mein Team prüft Ihre Angaben zügig. Wir kontaktieren Sie bei möglichen Fragen oder falls Unterlagen fehlen.
Nach Prüfung erhalten Sie Ihren Vertragsentwurf mit den nächsten Schritten, Terminen und ggf. Kostenauskünften.
Die Beurkundung führe ich einfach und flexibel in der Kanzlei oder (in Ausnahme-fällen) bei Ihnen vor Ort durch.