Sicher, verständlich, menschlich
Arbeitsrecht ist wichtig, weil es den Rahmen schützt, in dem Arbeitsverhältnisse fair, sicher und transparent ablaufen. Es regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sorgt für gerechten Lohn, klärt Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsschutz und berufliche Sicherheit. Gleichzeitig schafft es Redlichkeit im Arbeitsalltag, verhindert Diskriminierung, fördert Gesundheitsschutz und ordnet Konflikte durch klare Verfahren. Ein solides arbeitsrechtliches Fundament reduziert Unsicherheiten, stärkt Vertrauen im Unternehmen und unterstützt eine nachhaltige, produktive Zusammenarbeit.
Ich unterstütze Sie in diesem Bereich mit kompetenter Beratung, individuell maßgeschneiderten Lösungen und pragmatischen Strategien, damit Ihre Arbeitsverhältnisse rechtskonform, fair und zukunftssicher gestaltet sind. Ob bei Vertragsprüfung, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Gleichbehandlung oder betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen - ich begleite Sie von der Analyse über die Planung bis zur Umsetzung.
langjährige Erfahrung mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern
persönliche und individuelle Begleitung durch einen Ansprechpartner
Zertifizierter Fachberater für Kündigungsrecht (VdAA)
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsschutz und Lohnzahlungen. Das Ziel des Arbeitsrechts ist es, faire Bedingungen für beide Seiten zu schaffen.
Daher ist es wichtig, sich vom Fachanwalt für Arbeitsrecht über die geltenden Gesetze und Bestimmungen beraten zu lassen, um seine Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zu kennen und diese gezielt nutzen zu können.
Sie sind nicht alleine
Die Basis jedes Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. So nimmt die Beratung „rund um den Arbeitsvertrag“, also von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einen breiten Raum unserer Tätigkeit als Fachanwälte für Arbeitsrecht ein.
Darüber hinaus begleite ich meine Mandanten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigung oder Befristung.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, dann gilt es zeitnah zu agieren, denn im Normalfall haben Sie nur drei Wochen Zeit diese vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Ich übernehme dies gerne für Sie, erhebe bei Erfolgsaussichten Klage und vertrete Sie vor der Arbeitsgerichtsbarkeit, wenn es erforderlich ist.
Möchten Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, erspart Ihnen die Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen im Vorfeld sowie unsere Unterstützung bei der rechtssicheren Formulierung bestenfalls den Arbeitsgerichtsprozess. Sollte es trotz unserer Beratung dazu kommen, vertrete ich Ihre Interessen gerne und konsequent.
Bei Abfindungsverhandlungen empfiehlt es sich, von Anfang an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Seine erste Aufgabe ist die Bestandssicherheit des Arbeitsverhältnisses und die Wirksamkeit einer ggf. schon ausgesprochenen Kündigung zu beurteilen.
Denn: Davon hängt die Höhe der Abfindung ab. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung kann ich Ihnen hier sofort eine realistische Einschätzung des jeweils Machbaren geben. Darüber hinaus gibt es noch weitere „Stolperfallen“, die Sie mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite umgehen können. So kontrolliere ich gerne für Sie die Angemessenheit und Vollständigkeit der gesamten Abfindungsvereinbarung.
Es gilt u.a. drohende Sperrzeiten der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden, sachgerechte Regelungen für Resturlaub und Freistellungen zu treffen, Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis zu klären uvm.
Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Während das Individualrecht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer regelt, werden im Kollektivrecht (Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, etc.) Rechtsbeziehungen mehrerer geregelt.
Doch kann man diese nicht isoliert betrachten. Wir haben bei der Beurteilung arbeitsrechtlicher Sachverhalte sowohl die individual- als auch die kollektivarbeitsrechtlichen Normen im Blick.
Ob Kündigung, Schwierigkeiten bei der Auslegung des Arbeitsvertrags oder die scheinbar unmögliche Einigung über die Lage des Urlaubs: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht.
Sie haben in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat und es bestehen Differenzen? Gerne begleite ich Sie vor der Einigungsstelle.
Sie wollen mit Ihrem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung aufsetzen und abschließen? Sie wollen eine Dienstanweisung formulieren? Mit mir als Fachanwalt für Arbeitsrecht sind Sie auf der (rechts-)sicheren Seite.
Sie sind Betriebsrat und benötigen qualifizierte Beratung? Gerne vertrete ich Ihre Interessen gegenüber der Geschäftsführung.
Ihr Weg in Kürze
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